Erklärung zum Kinder-Schutz
Kinder und Jugendliche müssen sehr viel lernen. In der Zeit bis sie erwachsen sind. Die Erwachsenen müssen ihnen dabei helfen.
Sie müssen ihnen zeigen, wie was geht. Sie müssen ihnen Sachen erklären. Und sie müssen auf die Kinder und Jugendlichen aufpassen.
Die Erwachsenen müssen die Kinder schützen. Sie müssen sie loben. Sie müssen sie gut behandeln. Und sie müssen ihnen helfen. Damit sie gute Erwachsene werden. Wir arbeiten für die jungen Menschen in unserer Stadt.
Damit es ihnen gut geht.
Wir kümmern uns um die Kinder und Jugendlichen. Und beschützen sie. Wir tun nichts, was schlecht ist für die Kinder. Oder was den Kindern weh tut. Das ist eine große Verantwortung. Wir wissen das. Und tun alles, damit es
den Kindern gut geht.
Deshalb haben wir Regeln für den Kinder-Schutz gemacht. Wir wollen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich an die Regeln halten. Und sich für den Kinder-Schutz einsetzen.
Kinderschutzerklärung
• Wir denken: Kinder und Jugendliche sind wertvolle Menschen. Wir behandeln die Kinder gut. Und hören auf das, was sie wollen. Und was sie nicht wollen.
• Wir vertrauen den jungen Menschen. Und die jungen Menschen vertrauen uns. Das bedeutet: Wir glauben den jungen Menschen, dass sie ehrlich sind. Und die jungen Menschen glauben uns. Und sie hören auf uns.
• Wir helfen Kindern und Jugendlichen. Damit sie gute Erwachsene werden. Sie sollen selbst entscheiden können, was sie wollen. Und was sie nicht wollen. Und sie sollen gut mit anderen Menschen klar kommen. Und mit anderen Menschen zusammenarbeiten können. Dafür sind gute Lebens-Bedingungen wichtig. Zum Beispiel ein gutes Zuhause. Gute Freunde. Eine gute Schule. Oder ein guter Ausbildungs-Platz. Wir wollen uns um gute Lebens-Bedingungen für Kinder und Jugendliche kümmern.
• Erwachsene sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Das bedeutet: Kinder und Jugendliche schauen immer, was die Erwachsenen machen. Und machen es dann auch so. Vorbild sein ist eine große Verantwortung. Deshalb passen wir auf, was wir machen. Weil wir wissen: Die Kinder machen uns das nach.
• Wir wollen anderen Menschen nicht weh tun. Wir wollen Menschen nicht ausgrenzen. Oder schlecht behandeln. Zum Beispiel, weil sie anders sind. Und wir wollen Menschen nicht sexuell belästigen. Zum Beispiel Frauen und Mädchen an die Brust fassen. Oder an den Po. Oder Menschen zum Sex zwingen.
Das wollen wir nicht!
Und das sagen wir auch ganz klar!
DAS SIND UNSERE REGELN FÜR DEN KINDER-SCHUTZ:
• Wir tun Kindern und Jugendlichen nicht weh. Wir schlagen keine Kinder und Jugendlichen. Wir sind nicht böse und gemein zu den Kindern. Und wir zwingen Kinder und Jugendliche nicht zum Sex.
• Wir schauen nicht weg, wenn es einem Kind schlecht geht. Wir schützen die Kinder und Jugendlichen. Und helfen ihnen.
• Wir schauen genau hin. Und suchen Beratung und Hilfe, wenn etwas nicht stimmt. Zum Beispiel beim Jugend-Amt. Oder bei Beratungs-Stellen.
• Wir halten uns an die Gesetze zum Kinder-Schutz. Und schauen unsere Betreuerinnen und Betreuer genau an. Die Gruppen-Leiterinnen und Gruppen-Leiter müssen uns ein polizeiliches Führungs-Zeugnis zeigen. Das ist ein Zeugnis von einer Behörde. Dort steht, ob der Mensch schon mal etwas mit der Polizei zu tun hatte. Und dafür bestraft wurde. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer müssen uns auch ein polizeiliches Führungs-Zeugnis zeigen. Das bekommen sie kostenlos beim Bürger-Amt. Gute Betreuerinnen und Betreuer sind uns wichtig. Deshalb brauchen wir das polizeiliche Führungs-Zeugnis. Das gilt besonders für die Betreuerinnen und Betreuer bei Jugend-Reisen. Bei Sport-Reisen. Oder bei Ferien-Freizeiten.
• Wir arbeiten eng mit den Eltern zusammen. Und erzählen den Eltern von unseren Regeln für den Kinder-Schutz. Damit sie wissen: Wir kümmern uns um den Kinder-Schutz.
• Wir wollen uns immer an diese Regeln halten. Das versprechen wir. Den jungen Menschen. Den Eltern. Und allen anderen Menschen in unserer Gesellschaft.
Quelle: https://www.lsb-berlin.de/fileadmin/redaktion/landessportbund/doc/kinderschutz/Infos_und_Material/LSB_Kinderschutzerklaerung_Leichtesprache.pdf